Feuerbeschau

Feuerpolizeiliche Beschau vom Rauchfangkehrer De Stefani in Sollenau

Wir als zuständige Rauchfangkehrer sind aufgrund des NÖ Feuerwehrgesetzes verpflichtet, die feuerpolizeiliche Beschau mindestens einmal in 10 Jahren durchzuführen. Dies dient dem Zweck, Ihr Gebäude auf die Einhaltung der geltenden Brandschutzbestimmungen zu überprüfen. Über den für Sie vorhergesehenen Termin werden Sie von uns zeitgerecht informiert. Sollten Sie den vorgesehenen Termin nicht einhalten können, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.

Ziel der Beschau

Bei der feuerpolizeilichen Beschau erfolgt eine Begehung Ihres Gebäudes mit dem Ziel, Sicherheitsrisiken für Sie als Bewohner, Nachbarn und gegebenfalls Blaulichtorganisationen aufzuzeigen. Besonderes relevant sind dabei gefährliche Lagerungen, Funktionsfähigkeit der Brandabschnitte und die Sicherheit der Feuerstätten. Allfällige Mängel werden im Zuge der Beschau dokumentiert.

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